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"ehebrecherin"

3 Vorkommen in DSU

Wenn einer die Ehe bricht mit einem Eheweib, so sollen beide unbedingt sterben, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, weil er mit seines Nächsten Weib die Ehe gebrochen hat.

So wird sie nun bei Lebzeiten des Mannes eine Ehebrecherin genannt, wenn sie einem andern Manne zu eigen wird; stirbt aber der Mann, so ist sie vom Gesetze frei, so daß sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Manne zu eigen wird.

Ebenso unbegreiflich ist mir der Weg einer Ehebrecherin; sie ißt und wischt ihr Maul und spricht: «Ich habe nichts Böses getan!»