Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und diese ist einverstanden, bei ihm zu wohnen, so soll er sie nicht verstoßen;
und wenn eine Frau einen ungläubigen Mann hat, und dieser ist einverstanden, bei ihr zu wohnen, so soll sie den Mann nicht verlassen.
Und die Priester waren damit einverstanden, von dem Volk kein Geld mehr zu nehmen und auch für die Ausbesserung des Hauses nicht mehr zu sorgen.