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"entschädigung"

4 Vorkommen in DSU

Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.

so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.

Nun aber, was habe ich hier zu tun, spricht der HERR, daß mein Volk ohne Entschädigung geraubt wird? Seine Beherrscher jauchzen, spricht der HERR, und mein Name wird beständig, den ganzen Tag, geschmäht.

Deine Habe und deine Schätze will ich zur Beute geben ohne Entschädigung, und zwar um aller deiner Sünden willen und in allen deinen Grenzen.