Habt ihr aber ein weiteres Begehren zu stellen, so wird es in der gesetzlichen Versammlung erledigt werden.
Darum habe ich auch solches brieflich erledigt, damit ich nicht, wenn ich komme, von denen Betrübnis habe, über die ich mich freuen sollte; da ich doch zu euch allen das Vertrauen habe, daß meine Freude euer aller Freude ist.