"geliehen"
4 Vorkommen in DSU
Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen.
Darum leihe ich ihn auch dem HERRN; alle Tage seines Lebens sei er dem HERRN geliehen! Und er betete daselbst den HERRN an.