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"geschiedene"

3 Vorkommen in DSU

Jeder, der sich von seinem Weibe scheidet und eine andere heiratet, der bricht die Ehe, und jeder, der eine von ihrem Manne Geschiedene heiratet, bricht auch die Ehe.

Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, ausgenommen wegen Unzucht, der macht, daß sie die Ehe bricht. Und wer eine Geschiedene zur Ehe nimmt, der bricht die Ehe.

Ich sage euch aber: Wer seine Frau entläßt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe; und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe.