Niemandes Hand soll ihn anrühren, sonst soll er gesteinigt oder mit einem Geschoß erschossen werden; es sei ein Tier oder ein Mensch, so soll er nicht leben. Wenn aber das Horn ertönt, so sollen sie zum Berge kommen.
daß er seine Seele von der Grube zurückhalte, und sein Leben, daß er nicht renne ins Geschoß.