"heiratet"
5 Vorkommen in DSU
Jeder, der sich von seinem Weibe scheidet und eine andere heiratet, der bricht die Ehe, und jeder, der eine von ihrem Manne Geschiedene heiratet, bricht auch die Ehe.
Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.
Wenn du aber auch heiratest, so sündigest du nicht; und wenn die Jungfrau heiratet, so sündigt sie nicht; doch werden solche leibliche Trübsal haben, die ich euch gerne ersparen möchte.