"landeskinder"
5 Vorkommen in DSU
Sieben Tage lang sollt ihr in Laubhütten wohnen; alle Landeskinder in Israel sollen in Laubhütten wohnen,
Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem HERRN das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und dem Rechte des Passah halten. Einerlei Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für die Landeskinder.
Alle Landeskinder sollen also tun, wenn sie dem HERRN ein Feueropfer zum lieblichen Geruch darbringen.