"schätzung"
9 Vorkommen in DSU
Wenn sich eine Seele aus Versehen vergreift und versündigt an heiligen Dingen des HERRN, so soll sie dem HERRN ihr Schuldopfer bringen, nämlich einen tadellosen Widder von der Herde, nach deiner Schätzung im Wert von zwei Schekeln, nach dem Schekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
so soll der Betreffende dem Priester einen tadellosen Widder von seiner Herde nach deiner eigenen Schätzung zum Schuldopfer bringen, und der Priester soll ihm Sühne erwirken wegen seines Versehens, das er unwissentlich begangen hat; so wird ihm vergeben werden.
(H5-25) Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester.
und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.
Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.