"stangen"
30 Vorkommen in DSU
Du sollst aber die Stangen von Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen, daß der Tisch damit getragen werde.
Und sollst die Stangen in die Ringe stecken, daß die Stangen an beiden Seiten des Altars seien, damit man ihn tragen kann.
und je zwei goldene Ringe unter dem Kranz; neben seinen beiden Ecken sollst du sie machen zu seinen beiden Seiten, daß man Stangen darein stecken und ihn damit tragen kann.
den Räucheraltar mit seinen Stangen, das Salböl und die Spezerei zum Räucherwerk, den Vorhang der Tür beim Eingang der Wohnung;
den Brandopferaltar mit seinem ehernen Gitter, mit seinen Stangen und allem seinem Gerät, das Becken mit seinem Fuß;
und zwei goldene Ringe unter dem Kranz zu beiden Seiten, daß man Stangen darein tue, um ihn zu tragen.
den ehernen Altar und sein ehernes Gitter mit seinen Stangen und allen seinen Geräten, das Becken samt seinem Fuß;
und sollen eine Decke von Seehundsfellen darauf tun und oben darüber ein Tuch von ganz blauem Purpur breiten und die Stangen einstecken.
Und sie sollen ein Tuch von Karmesinfarbe darüber breiten und dasselbe mit einer Decke von Seehundsfellen bedecken und seine Stangen einstecken.
Also sollen sie auch über den goldenen Altar ein Tuch von blauem Purpur breiten, und ihn mit einer Decke von Seehundsfellen bedecken und seine Stangen einstecken.
Alle seine Geräte, womit sie auf demselben dienen, sollen sie darauf legen, Kohlenpfannen, Gabeln, Schaufeln und Sprengbecken, samt allen Geräten des Altars, und sollen eine Decke von Seehundsfellen darüber breiten und seine Stangen einstecken.
Und die Kinder Levi trugen die Lade Gottes auf ihren Schultern, indem sie die Stangen auf sich legten , wie Mose geboten hatte, nach dem Wort des HERRN.
Denn die Cherubim breiteten die Flügel aus über den Ort, wo die Lade stand, und bedeckten die Lade und ihre Stangen von oben her.
Die Stangen aber waren so lang, daß ihre Spitzen im Heiligtum vor dem Chor gesehen wurden; aber draußen wurden sie nicht gesehen, und sie blieben daselbst bis auf diesen Tag.