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"unbestraft"

2 Vorkommen in DSU

Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.

Die Hand darauf! Der Böse bleibt nicht unbestraft; aber der Same der Gerechten wird errettet.