"unglücks"
20 Vorkommen in DSU
Es müssen sich schämen und erröten alle, die sich meines Unglücks freuen; in Scham und Schande müssen sich kleiden, die wider mich großtun.
Denn auch seine Zeit kennt der Mensch nicht, so wenig wie die Fische, welche mit dem bösen Netze gefangen werden, und wie die Vögel, welche man mit der Schlinge fängt; gleich diesen werden auch die Menschenkinder gefangen zur Zeit des Unglücks, wenn es plötzlich über sie kommt.
die zum Holz sagen: «Du bist mein Vater!» und zum Stein: «Du hast mich geboren!» Denn sie haben mir den Rücken zugewandt und nicht das Angesicht; zur Zeit ihres Unglücks aber werden sie sagen: «Mache dich auf und rette uns!»
Alsdann werden die Städte Judas und die Bewohner Jerusalems hingehen und die Götter anrufen, denen sie geräuchert haben, aber sie werden ihnen zur Zeit ihres Unglücks keineswegs helfen können.
Du aber sollst für dieses Volk nicht beten und für sie weder Klage noch Fürbitte anheben, denn ich werde keineswegs erhören, wenn sie zur Zeit des Unglücks zu mir rufen werden.
Meine Verfolger mögen zuschanden werden, mich aber laß nicht zuschanden werden; sie mögen erschrecken, mich aber laß nicht erschreckt werden; führe über sie den Tag des Unglücks, ja, zerbrich sie mit doppeltem Bruch!
kehrt aber jenes Volk, über welches ich geredet habe, von seiner Bosheit um, so lasse auch ich mich des Unglücks gereuen, das ich über sie zu bringen gedachte.
Wie durch den Ostwind will ich sie vor dem Feinde zerstreuen; den Rücken und nicht das Angesicht will ich ihnen zeigen am Tage ihres Unglücks!
Und ich will sie zum abschreckenden Beispiel des Unglücks machen für alle Königreiche der Erde, zum Schimpfwort und zum Sprichwort, zum Stichelwort und zum Fluch an allen Orten, dahin ich sie verstoßen werde;
Also soll Babel versinken und nicht wieder aufkommen infolge des Unglücks, das ich über sie bringen werde! Bis hierher gehen die Worte Jeremias.
weil du ewige Feindschaft hegst und die Kinder Israel der Schärfe des Schwertes überliefert hast zur Zeit ihres Unglücks, zur Zeit der endgültigen Abrechnung.