"waislein"
13 Vorkommen in DSU
Der da Recht schafft dem Waislein und der Witwe und die Fremdlinge lieb hat, daß er ihnen Speise und Kleider gebe.
Da soll dann der Levit kommen, weil er weder Teil noch Erbe mit dir hat, der Fremdling, das Waislein und die Witwe, die in deinen Toren sind, und sie sollen essen und sich sättigen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände, die du tust.
Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände.
Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
Wenn du den ganzen Zehnten deines Ertrages zusammengebracht hast im dritten Jahr, welches das Zehntenjahr ist, so sollst du ihn dem Leviten, dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe geben, daß sie in deinen Toren essen und satt werden;
und du sollst vor dem HERRN, deinem Gott, sprechen: Was geheiligt ist, habe ich aus meinem Hause geschafft und es dem Leviten gegeben, dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe, nach all deinem Gebot, das du mir geboten hast; ich habe deine Gebote nicht übergangen, noch vergessen.