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"weilt"

2 Vorkommen in DSU

Und das soll euch eine ewig gültige Ordnung sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch weilt.

Und wer noch übrig ist an allen Orten, wo er als Fremdling weilt, dem sollen die Leute seines Ortes helfen mit Silber und Gold und Fahrnis und Vieh nebst freiwilligen Gaben für das Haus Gottes zu Jerusalem.